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Taxi - grundlegende Informationen
1. Der Taxameter ist grundlegendes und obligatorisches Gerät in jedem Taxi. Er dient zu Berechnung von Gebühren gemäß dem festgelegten Strecken- bzw. Zeittarif. Bei der Berechnung basiert der Taxameter auf folgenden Werten:
1) Grundpreis, sog. „Start“ - automatische Gebühr, mit der jede Fahrt beginnt.
2) Kilometerpreis - jeder Kilometer wird nach dem aktuellen Tarif berechnet.
3) Wartezeit - jeder Halt des Fahrzeugs und die Wartezeit.
2. Der Tarif findet Anwendung abhängig von der Fahrtzeit bzw. der Strecke der aktuell durchgeführten Fahrt. Es gibt 4 Tarife:
1) Tarif 1 - Werktage 6:00-22:00 Uhr.
2) Tarif 2 - Werktage 22:00-6:00 Uhr (nachts), sonntags und Feiertage.
3) Tarif 3 - Werktage 6:00-22:00 Uhr, wenn die Fahrt über das Gebiet Stettins hinausgeht, ferner muss sie außerhalb Stettins enden bzw. beginnen. Die Umschaltung auf Tarif 3 erfolgt zum Zeitpunkt des Vorbeifahrens am Stadtschild.
4) Tarif 4 - Werktage 22:00-6:00 Uhr, sonntags und Feiertage, wenn die Fahrt über das Gebiet Stettins hinausgeht, ferner muss sie außerhalb Stettins enden bzw. beginnen. Die Umschaltung auf Tarif 4 erfolgt zum Zeitpunkt des Vorbeifahrens am Stadtschild.
Wenn die Fahrt auf dem Gebiet Stettins beginnt und endet, ist der Fahrer nicht berechtigt, auf Tarif 3 bzw. 4 umzuschalten, auch wenn er außerhalb Stettins gefahren ist. Diese Tarife gelten ausschließlich, wenn der Start- bzw. der Endpunkt der Reise außerhalb der Grenzen Stettins liegt.
3. Die Gebühr für die Wartezeit wird automatisch bei jedem Halt des Taxis: vor dem Fußgängerübergang, an der Ampel, vor der Kreuzung, beim Halt an einem von dem Kunden gewählten Ort berechnet. Genaue Preisliste finden Sie unter „ANGEBOT“.
4. Der Kassenzettel ist ein Nachweis für die durchgeführte Fahrt und die Quelle von vielen Informationen über die durchgeführte Fahrt: Tarif, Höhe des ggf. gewährten Rabattes, Angaben zum Fahrer etc. (siehe Fotos).
Der Taxifahrer ist verpflichtet, einen Kassenzettel für die durchgeführte Fahrt auszustellen.
Auf Wunsch kann der Kunde einen Kassenzettel (einen Ausdruck) aus der Registrierkasse oder eine (MwSt.-)Rechnung bekommen - beides gleichzeitig geht nicht. Der Fahrgast ist berechtigt, die Bezahlung zu verweigern, wenn er von dem Taxifahrer weder einen Kassenzettel noch eine Rechnung erhalten hat.
Der Taxifahrer ist verpflichtet, während der Fahrt den Taxameter einzuschalten.
Das fehlende Einschalten des Taxameters ist eine Finanzstraftat. Eine solche Fahrt ist oft teurer als eine legal durchgeführte Fahrt.
Nicht jedes Taxi gehört zu einemTaxiunternehmen. Das Fahrzeug ist wie alle anderen Taxis gekennzeichnet, es fehlen jedoch die Telefonnummern und die Bezeichnung des Taxiunternehmens, die von Standards und Regeln zeugen, die in einem typischen Taxiunternehmen gelten: Rabatte und Sonderangebote, die Möglichkeit, Reklamationen vorzubringen, Normen für die Kundenbetreuung, die Garantie einer sicheren Fahrt. Wir empfehlen durchaus, derartige Fahrzeuge nicht zu nutzen.
Ganz viele davon gibt es insbesondere vor dem Hauptbahnhof. Der Hauptgrund dafür ist die große Anzahl potenzieller Kunden, die nicht aus der Stadt kommen. Es ist einfacher, solche Personen mithilfe falscher Kennzeichnung zu betrügen.
Auf der linken Seite sind Beispiele von solchen Fahrzeugen zu sehen.
OFT GESTELLTE FRAGE (FAQ)
„Ist der Taxifahrer berechtigt, die Bezahlung für eine Fahrt zu verlangen, die aus seinem Verschulden nicht beendet wurde?“
- Nein. Er ist verpflichtet, ein zweites Taxi zu holen (falls der Kunde es sich wünscht). Eine nicht erbrachte Dienstleistung darf nicht bezahlt werden.
„Ist der Fahrer berechtigt, die Bezahlung für die vom Fahrgast zugefügten Schäden zu verlangen?“
- Ja. Er kann die Deckung der ihm entstandenen Kosten, z. B. für den Austausch beschädigter Elemente bzw. die Reinigung des Fahrzeuginnenraums verlangen.
„Darf der Taxifahrer das Mitnehmen eines Fahrgasts verweigern?“
- Ja. Er kann es verweigern, wenn der Fahrgast seiner Ansicht nach aggressiv ist, nicht um seine Körperpflege sorgt bzw. eine Gefahr während der Fahrt darstellen kann.
„Darf der Taxifahrer einen Ausweis als Verpfändung im Rahmen der Bezahlung für eine durchgeführte Fahrt entgegennehmen?“
- Nein. Gemäß den polnischen Gesetzesvorschriften ist es ein Vergehen.
„Jede Fahrt kostet anders - warum habe ich an derselben Strecke an einem Tag 12 PNL und am nächsten 14 PLN bezahlt?“
Dafür kann es zwei Ursachen geben: der Taxifahrer musste auf der Strecke häufiger halten (z. B. an Kreuzungen oder Fußgängerübergängen) und dadurch wurde eine höhere Gebühr für die Wartezeit berechnet bzw. der Taxameter funktioniert nicht richtig. Der zweite Fall muss bei der Firma und beim Fahrer gemeldet werden.
„Müssen Taxis mit einem Kindersitz ausgestattet sein?“
- Nein. Gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung muss der Fahrer keinen Kindersitz besitzen. Um eine solche Ausstattung muss beim Taxibestellen gebeten werden.